Offener Brief an Ministerpräsident Hendrik Wüst
24.04.2026
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
mit seiner Veröffentlichung des internen Arbeitspapiers „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden hat Der Paritätische Gesamtverband am 16. April 2026 aufgezeigt, dass hinter verschlossenen Türen weitreichende Einschnitte in Leistungen für Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen diskutiert werden.
Nordrhein-Westfalen war an der Erarbeitung dieser Vorschläge beteiligt. Aus eigener Erfahrung wissen wir um die finanzielle Situation der Kommunen und Kreise, die bereits in den zurückliegenden Jahren aus rein finanziellen Gründen Teilnehmendenzahlen verringern, Angebote der Jugendsozialarbeit reduzieren oder gar ganz streichen. Vor diesem Hintergrund können wir dem Anliegen, die Kommunen und Kreise zu entlasten, nur zustimmen. Einer Entlastung jedoch, die ausschließlich darauf ausgerichtet ist, Leistungen für junge Menschen einzuschränken, widersprechen wir ausdrücklich.
Eine starke Kinder- und Jugendhilfe lebt von Vielfalt, fachlicher Innovation und gesellschaftlicher Mitverantwortung. Das Subsidiaritätsprinzip – gesetzlich verankert im § 4 des Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) – ist dafür kein technisches Detail, sondern ein konstitutives Strukturprinzip.
Die Aufweichung des Subsidiaritätsprinzips zugunsten der öffentlichen Jugendhilfeträger bewerten wir daher besonders kritisch. Als Grundpfeiler der Kinder und Jugendhilfe sichert das Subsidiaritätsprinzip das Wunsch- und Wahlrecht von jungen Menschen und ist damit ein zentrales Beteiligungs- und Schutzinstrument. Gerade deshalb ist es fachlich und ethisch geboten, jungen Menschen echte Mitgestaltung zu ermöglichen.
Nachhaltig wirksam sind nur solche Hilfen, die dem Willen der jungen Menschen entsprechen und von ihnen mitgetragen werden. Für die in dem Arbeitspapier vertretene Annahme, öffentliche Eigenerbringung sei grundsätzlich kostengünstiger und effizienter, gibt es keine belastbare empirische Grundlage. Vielmehr besteht die Gefahr einer schleichenden Verstaatlichung sozialer Infrastruktur, die langfristig zu weniger Vielfalt und geringerer Innovationsdynamik führen kann. Gerade in Zeiten vielfältiger und komplexer gesellschaftlicher Herausforderungen beweisen freie Träger, dass sie konzeptionell flexibel, spezialisiert, innovativ und fachlich fundiert ihre Angebote anpassen und ausrichten können. Diese Vielfalt erzeugt fachlichen Wettbewerb um die besten Leistungen. Subsidiarität hat nicht nur fachliche, sondern auch demokratietheoretische Bedeutung.
Freie Träger sind gesellschaftlich verankert und Ausdruck zivilgesellschaftlicher Selbstorganisation. Sie bringen Engagement, Fachlichkeit und kritische Perspektiven ein. Ein demokratischer Sozialstaat braucht unabhängige Akteure, insbesondere in bestimmten gesellschaftlich sensiblen Bereichen wie den der Kinder- und Jugendhilfe. Wer Subsidiarität schwächt, schwächt die Qualität, Innovationskraft und demokratische Verankerung der Jugendhilfe.
Ebenso kritisch bewerten wir den Vorschlag, § 41a SGB VIII zu streichen oder erheblich einzuschränken. Nicht erst die Diskussionen um die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe im Zuge der letzten Gesetzesänderung haben gezeigt, dass gerade die Bedarfe benachteiligter junger Menschen und Careleaver nicht mit dem 18. Lebensjahr enden. Leistungen für junge Volljährige sind kein ergänzendes oder verzichtbares Angebot, sondern erfüllen eine zentrale Brückenfunktion zwischen Jugendhilfe und eigenständiger Lebensführung. Der Übergang in Ausbildung, Beruf und Selbstständigkeit stellt für viele junge Menschen eine besonders vulnerable und instabile Phase dar – insbesondere bei belasteten Biografien, fehlender familiärer Unterstützung, komplexen Problemlagen sowie weiteren gesellschaftlichen Benachteiligungen.
Eine Einschränkung dieser Leistungen wäre – wie auch die Erfahrungen aus der Vergangenheit gezeigt haben - sowohl fachlich als auch sozialpolitisch hoch riskant und nicht nachhaltig. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass andere Systeme – etwa Arbeitsverwaltung, Wohnraumversorgung oder weitere sozialstaatliche Schnittstellen – derzeit nicht in der Lage sind, den erforderlichen Bedarf zuverlässig sicherzustellen.
Die nun öffentlich bekannten Vorschläge greifen in ihrer Gesamtheit tief in zentrale Strukturen der Kinderund Jugendhilfe ein. Individuelle Unterstützungsleistungen drohen zugunsten pauschaler Lösungen zurückgedrängt zu werden, während fachliche Standards und bewährte Strukturen primär aus Kostengründen infrage gestellt werden. Dies widerspricht dem Grundsatz der individuellen und sozialräumlichen Förderung junger Menschen und wird den tatsächlichen Bedarfen sowie den regionalen Gegebenheiten nicht gerecht. Besonders betroffen sind dabei diejenigen, die auf eine verlässliche Unterstützung sowie verlässliche Strukturen und Rahmenbedingungen angewiesen sind.
Im Namen der Mitglieder und des Vorstands der Landesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit NRW appelliere ich daher an Sie, sich nicht vorrangig durch den Druck fiskalischer Effekte in Ihren Entscheidungen leiten zu lassen, sondern die soziale Ausgewogenheit zukünftiger Entwicklungen im Blick zu behalten und eine langfristig kluge und weitsichtige Jugendpolitik zu verfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Ewers
Geschäftsführer

